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jederzeit (Bearbeitung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt), bitte Rückrufnummer angeben und wenn möglich Einweisungsschein anhängen (Foto, PDF-Dokument o.ä.) |
telefonisch (0351/480-1734)
Montag bis Freitag: | 12:00 bis 14:00 Uhr |
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: | nur nach telefonischer Rücksprache |
Anmeldung in der Patientenaufnahme
Montag bis Freitag: | 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
Ablaufinformation für den vorstationären und stationären Aufnahmetag mit wichtigen Hinweisen bezüglich Medikamenteneinnahme sowie Impfungen vor OP
- Rachenmandelentfernung
- Trommelfellschnitt - evtl. mit Einsetzen einer Drainage
- Ohrmuschelkorrektur
- Stimmlippenaugmentation
- andere Eingriffe nach individueller Einschätzung
- Ohroperationen inkl. hörverbessernder Operationen
- Mandeloperationen (Kürzung und Entfernung der Gaumenmandeln)
- Operationen bei gut- und bösartigen Geschwülsten des HNO-Bereiches
- Funktionell-endoskopische Nasennebenhöhlenoperationen mit Navigationsgerät
- Operationen bei allen Verletzungen sowie Knochen- und Knorpelbrüchen im Kopf-Hals-Bereich
- Funktionell-ästhetische Nasenoperationen
- Operationen an den Speicheldrüsen
- Operative Behandlung des Schnarchens
- Tränenwegsoperationen durch die Nase
- Verschiedene Operationen mit Einsatz des Lasers
- Stimmverbessernde und stimmverändernde Operationen
- HNO-ärztliche Grunduntersuchung
- Untersuchungen bei Schnarchen (inkl. Schlaflabor)
- Stimm-, Sprech- und Sprachuntersuchung, Schluckuntersuchung, Neugeborenen-Hörscreening Stufe 1 und 2
- Tauglichkeit für stimmintensive Berufe
- AVWS-Diagnostik mit folgenden Voraussetzungen: Schulkinder 2. Klasse bis 4. Klasse mit Lebensalter 7-10 Jahre, psychologische Intelligenztestung ( IQ>85) und ADHS- Ausschluss, Auswertung der LRS-Testung der Grundschule vorliegend
- Diagnostik des Hör- und Gleichgewichtsorgans
- Ultraschall im Kopf-Hals-Bereich
- Tumordiagnostik, -therapie und -nachsorge, gemeinsam mit Strahlentherapeuten und Onkologen
Überweisungsschein (ÜW) oder Krankenhaus-Verordnung (KH-V)
- Geplante stationäre Aufnahme (KH-V)
- Vorstellung zur ambulanten Operation (ÜW oder KH-V)
- Geplante ambulante Patientenvorstellung (ÜW vom HNO-Arzt)
- Tumornachsorge bei Geschwulsterkrankungen (ÜW vom HNO-Arzt/oder Hausarzt)
- Phoniatrie/Pädaudiologie (Stimm-, Sprach-, Schluck- und kindliche Hörstörungen)
(ÜW vom HNO-Arzt/Neurologen) - Notfallüberweisung in die Klinik:
- bei stationärer Aufnahme Krankenhaus-Verordnung (KH-V)
- bei ambulanter Behandlung Überweisungsschein (ÜW) vom HNO-Arzt
Sehr geehrte Eltern,
gern möchten wir Ihnen einige Informationen zur Diagnostik von Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) und zur Verfahrensweise der Testung in unserem Hause geben.
Eine Testung auf auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung erfolgt in unserer pädaudiologischen Ambulanz ausschließlich bei Kindern im Alter von 7 -10 Jahren. Idealerweise besucht Ihr Kind bereits die 2. Klasse und es wurde im schulischen Rahmen ein Test auf Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) durchgeführt. Dieser erfolgt laut sächsischem Lehrplan routinemäßig bei allen Schülern im 1. Halbjahr der 2. Klasse.
Da es sich bei der AVWS-Testung um eine Ausschlussdiagnostik handelt, muss der Anlass Ihrer Vorstellung bei uns vorab durch unsere Logopädinnen und Klinische Sprechwissenschaftlerin eingehend geprüft werden. Nur so kann die Testung für alle Beteiligten sinnvoll, zielführend und aussagekräftig sein bei optimierten Untersuchungsabläufen.
Bevor wir den Termin vergeben können, benötigen wir deshalb unbedingt folgende Unterlagen:
- Nachweis eines unauffälligen peripheren Hörvermögens („Normalgehör“), Ausschluss einer Schwerhörigkeit sowie Überweisung durch den ambulanten Hals-Nasen-Ohren-Arzt (Überweisungen vom Kinderarzt können von uns nicht angenommen werden)
- pädagogische Auswertung des schulischen LRS-Tests
- psychologische Diagnostik bezüglich der Intelligenzleistung (IQ größer als 85) -> das Vorliegen einer Lernstörung/-behinderung bzw. geistigen Behinderung muss ausgeschlossen sein
- psychologische Diagnostik zum Ausschluss einer Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörung (ADS/ADHS)
- Unauffälliges Sprachverständnis im Deutschen
- Befundberichte aktuell laufender Therapien (v. a. Logopädie, Ergotherapie) sowie evtl. pädagogische Einschätzung durch den/die Klassenlehrer/in (Schilderung des Problems)
Erst nach Prüfung dieser Unterlagen durch unser Fachpersonal kann über eine Terminvergabe entschieden werden.
Unsere Diagnostik beinhaltet eine umfassende Eltern-Kind-Anamnese, eine HNO-ärztliche Untersuchung sowie sprachliche und audiometrische Tests bezüglich der Hörwahrnehmung und -verarbeitung. Somit arbeiten 3 Fachgruppen in der Diagnostik zusammen und es ergibt sich ein Zeitbedarf von ca. 3 bis 4 Stunden. Bitte denken Sie daran, zum Termin ein Getränk und eine kleine Stärkung für Ihr Kind und sich mitzubringen.
Aufgrund des Diagnostikumfangs und der hohen Ansprüche an Aufmerksamkeit, Konzentration und Mitarbeitsbereitschaft des Kindes werden die AVWS-Termine bei uns ausschließlich montags und mittwochs 8.00 Uhr bzw. 8.30 Uhr vergeben.
Eine Krankschreibung von Eltern und Kind für den Termin wird von uns nicht ausgestellt, auf Wunsch erhalten Sie von uns aber eine Bestätigung für Arbeitgeber oder Schule, dass Sie den Termin wahrgenommen haben.
Im direkten Anschluss an die Diagnostik erhalten Sie mündlich Auskunft über Verlauf, Ergebnisse und evtl. abzuleitende Fördermaßnahmen. Diese Informationen gehen im Nachgang schriftlich an den überweisenden HNO-Arzt, den Kinderarzt sowie an Sie nach Hause. Aufgrund des Umfangs und organisatorischer Abläufe kann es aber 2-3 Wochen dauern, bis Sie den Brief erhalten.
Für Kinder ab dem 11. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene hat sich die Abteilung für Phoniatrie/Pädaudiologie am Universitätsklinikum Leipzig spezialisiert.
Bei Kindern unter 7 Jahren ist eine AVWS-Testung aufgrund ungenügender Hirnreifeprozesse nicht möglich bzw. nicht sinnvoll.
Informationsmöglichkeiten zum Thema AVWS finden Sie im Internet z. B. auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie/Pädaudiologie (www.dgpp.de) oder (www.avws-selbsthilfe.de).
Kontakt:
Sekretärin: Fr. K. Tablack-Richter
Telefon: 0351 480-1721
Fax: 0351 480-3213