Entlassung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
uns ist es wichtig, Sie auch nach Ihrer Entlassung zu unterstützen. Deshalb kümmern wir uns deshalb bereits während Ihres Aufenthaltes um die Zeit nach Ihrer Entlassung. Sollte ein weiterer Behandlungsbedarf oder ein erhöhter Unterstützungsbedarf erforderlich sein, unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen.
Bereits am Entlassungstag erhalten Sie einen Arztbrief für Ihren Haus- oder Facharzt, der alle wichtigen Informationen für eine nahtlose Weiterbehandlung enthält. Sofern erforderlich kontaktieren wir Ihre weiterbehandelnden Ärzte vor Ihrer Entlassung telefonisch.
Die häufigsten Fragen (und Antworten), die sich im Zusammenhang mit der Entlassung und dem Entlassmanagment ergeben haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Häufige Fragen und Antworten
Bereits im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung werden Sie von Arzt und Pflegedienst zu Ihrer aktuellen Situation befragt. Sobald sich ein veränderter bzw. erhöhter Betreuungs- und Weiterbehandlungsbedarf nach Ihrer Entlassung erkennen lässt, werden die zuständigen Abteilungen im Krankenhaus informiert, um Sie und Ihre Angehörigen zu beraten und ggf. bei der Organisation zu unterstützen.
Neben der Aufnahmeuntersuchung (Anamnese) besprechen wir auf den regelmäßigen Visiten den Fortschritt Ihrer Genesung und behalten dabei auch einen eventuellen Versorgungsbedarf nach der Entlassung im Blick.
Wichtig: Wenn Sie Fragen zu Ihrer Entlassung/Weiterversorgung haben, informieren Sie die Mitarbeiter der Station so früh wie möglich.
Hilfsmittel, welche Sie bei ihrer Entlassung benötigen, verordnen wir ggf. bereits im Klinikum. Für bestimmte Hilfsmittel ist jedoch eine vorherige Kostenzusage ihrer Krankenkasse nötig, d.h., dass die Beantragung bereits durch das Klinikum erfolgt und die Lieferung dann nach ihrer Entlassung in die Häuslichkeit stattfindet.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern. Bitte wenden Sie sich bei Fragen im ersten Schritt an Ihre behandelnde Station.
Einen Pflegegradantrag stellt der Versicherte oder dessen Vertreter bei der jeweiligen Pflegekasse.
Ihre Pflegekasse steht Ihnen durch ihre Mitarbeiter/Pflegeberater zur Seite.
Unser Kliniksozialdienst steht Ihnen bei Fragen ebenfalls beratend zur Seite.
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich auch an das Bürgertelefon des Sozialministeriums zur Pflegeversicherung wenden: 030 3406066-02.
Wenn Sie sich nach Ihrer Entlassung, trotz Unterstützung durch Ihre Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst, nicht mehr zuhause versorgen können, kommt die Entlassung in ein Pflegeheim in Betracht. Unser Kliniksozialdienst steht Ihnen beratend zur Seite.
Die Auswahl des Pflegeheims, das Schließen der Verträge und die Antragstellung bei der Pflegekasse sollten Sie, sofern vorhanden, mit Ihren Angehörigen/Betreuer gemeinsam entscheiden. Unser Kliniksozialdienst übernimmt die Organisation nur in Ausnahmenfällen (z.B. wenn es keinen Bevollmächtigten gibt und ein gesetzlicher Betreuer noch nicht eingesetzt wurde).
Leider sind die Plätze in Pflegeheimen oft rar und es bestehen Wartelisten. So kann es vorkommen, dass in dem von Ihnen bevorzugten Heim kein Platz zum Zeitpunkt der Entlassung frei ist. Gegebenenfalls können Sie mit dem Pflegeheim eine Kurzzeitpflege vereinbaren oder eine kurze Vertragslaufzeit mit einem anderen Pflegeheim festlegen, um in das Pflegeheim Ihrer Wahl zu einem späteren Zeitpunkt umzuziehen.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Entlassung noch keinen Pflegeheimplatz gefunden haben oder noch nicht in ihre Wohnung zurück kehren können, weil Sie für einen gewissen Zeitraum noch einen größeren Unterstützung-/ Pflegebedarf benötigen oder noch Umbaumaßnahmen in der Häuslichkeit erfolgen müssen, ist die Kurzzeitpflege eine Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung.
Sobald kein medizinischer Grund für eine Verlängerung des Krankenhausaufenthaltes gegeben ist, übernehmen die Krankenkassen diese Kosten nicht mehr. Inwiefern Sie auf Selbstzahlerbasis Ihren Aufenthalt verlängern können müssen Sie individuell mit der Abteilung „Allgemeine Verwaltung“ klären.
Verbandmittel erhalten Sie von uns, wenn erforderlich, für die erste Zeit zuhause. Ebenfalls organisieren wir, sofern erforderlich, einen ambulanten Pflegedienst für die Behandlungspflege.
Üblicherweise erhalten Sie neue Medikamente vor dem Wochenende oder vor Feiertagen für 1 bis 3 Tage von uns ausgehändigt.
Krankenhäuser können ab 01.10.2017 Arzneimittelrezepte ausstellen. Es darf jedoch nur die kleinste Verpackungseinheit (N1) verordnet werden.
Hinweis: Da die Zuzahlung für Versicherte immer gleich hoch ist, ist die Verordnung einer größeren Packungseinheit durch den niedergelassenen Arzt oftsinnvoller).
Bei Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns einen Medikationsplan, der Sie über neu angeordnete Arzneimittel inklusive Darreichungsform, Dosierung etc. informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es uns noch nicht möglich, einen maschinenlesbaren Medikationsplan (mit QR-Code) zu erstellen.
Krankenhäuser können ab 01.10.2017 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) für maximal sieben Werktage ausstellen.
Tipp: Bei geplanten Eingriffen ist es günstig, wenn Sie sich von Ihrem Hausarzt bereits vor dem stationären Aufenthalt eine AU-Bescheinigung ausstellen lassen.
Sollten Sie eine solche Bescheinigung benötigen, können Sie diese an verschiedenen Stellen unseres Krankenhauses erhalten. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegepersonals an.
Zentrale Stellen für die Ausstellung sind:
Standort Friedrichstadt:
- Eine Bescheinigung über Ihren stationären Aufenthalt erhalten Sie in der Patientenaufnahme Haus A oder an der Information im Haus C.
- Öffnungszeiten Patientenaufnahme Haus A:
Montag bis Freitag: 6:30 bis 18:00 Uhr, Samstag geschlossen, Sonn- und Feiertage: 11:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 0351 480-3140: - Öffnungszeiten Informationstresen Haus C:
Montag bis Freitag 6:30 bis 18:00 Uhr, Samstag geschlossen, Sonn- und Feiertage: 10:00 -bis 18:00 Uhr
Standort Neustadt:
- Eine Bescheinigung über Ihren stationären Aufenthalt erhalten Sie in der Patientenaufnahme Haus V.
- Öffnungszeiten Patientenaufnahme Haus V: Montag bis Freitag von 6:30 bis 15:00 Uhr
Zur Entlassung erhalten Sie von uns folgende Unterlagen (sofern zutreffend):
- vorläufiger oder endgültiger Arztbrief
- Medikationsplan
- Arznei- und/oder Verbandmittel bei Bedarf
- Implantatepass bei Bedarf
- mitgebrachte Befunde
- Überleitungsbogen (bei Verlegung in ein Pflegeheim oder Versorgung durch ambulanten Pflegedienst)
Ansprechpartner sind die Ärzte des Krankenhauses oder ihre ambulant behandelnden Ärzte (Hausarzt/Facharzt). Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Arztbrief von Medizinstudenten kostenlos übersetzen zu lassen. Nähere Informationen hierzu im Internet: www.washabich.de.
Es gibt von Seiten der Kostenträger (KK, RV-träger) Vorgaben, die die Kostenübernahme bei bestimmten Krankheitsbildern regelt. Wenn eine solche Rehabilitation bei Ihnen in Betracht kommt (ärztliche Entscheidung) wird der Sozialdienst zur Antragstellung auf Sie zu kommen.
Bei einer ambulanten Rehabilitation übernachten Sie zuhause, wohingegen Sie bei einer stationären Rehabilitation während der kompletten Aufenthaltsdauer in einer Rehaklinik untergebracht sind.
Eine geriatrische Rehabilitation ist eine Sonderform der medizinischen Rehabilitation, die nicht nur die Rehabilitation einer einzelnen Indikation zum Ziel hat. Sie kommt insbesondere bei älteren Menschen in Betracht, die mehrere Krankheiten oder Einschränkungen haben. Die Therapie erfolgt meist in kleineren Gruppen; auch ist der Betreuungsschlüssel höher.
Hier geht es zu unserer Geriatrischen Rehabilitationsklinik.
Eine Direktverlegung vom Klinikum in die Rehabilitationseinrichtung erfolgt nur, wenn sie aus medizinischer Sicht (ärztliche Entscheidung) notwendig ist. Ansonsten erfolgt die Aufnahme in die Rehabilitationseinrichtung innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Klinikum. Voraussetzung ist in jedem Fall die Kostenzusage des Kostenträgers (KK, RV-träger).
Die Notwendigkeit für einen Krankentransport wird vom Arzt eingeschätzt. Bei Erforderlichkeit wird ein Transportschein über die Station erstellt und der Krankentransport für Sie organisiert.
Gerne organisieren wir für Ihre Heimfahrt auf Wunsch auch ein Taxi. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwiefern die Kosten für die Fahrt übernommen werden. Ggf. reduziert sich der Betrag auf eine Zuzahlung von 5.- Euro.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten müssen Sie Ihr Zimmer bis 10:00 Uhr verlassen. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen entsprechend, damit diese Sie frühzeitig abholen. Gerne können Sie sich noch nach 10:00 Uhr in den Aufenthaltsräumen auf Station oder unserer Cafeteria aufhalten.
Um Ihre Entlassung gut planen zu können, müssen wir Daten über Sie an Dritte weitergeben, z.B. an Ihre Pflegekasse, das Sanitätshaus, den ambulanten Pflegedienst etc. Bereits die Weitergabe ihres Namens oder Ihrer Adresse ist uns ohne Ihr Einverständnis nicht erlaubt. Um einen reibungslosen Ablauf während Ihres Aufenthaltes und vor allen Dingen eine nahtlose Versorgung nach Ihrem Aufenthalt sicher zu stellen, bitten wir alle Patienten die Einverständniserklärung zu unterschreiben. Sie dürfen versichert sein, dass wir mit der Weitergabe von personenbezogenen Daten stets verantwortungsvoll umgehen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an den Arzt oder das Pflegepersonal auf Station. Sollten andere Fachdienste (z.B. Sozialdienst) erforderlich sein, werden diese informiert.
Bei dieser Fragestellung unterstützt Sie unser Sozialdienst und nennt Ihnen Möglichkeiten, Anlaufstellen und Ansprechpartner, an die Sie sich nach der Entlassung wenden können, um ggf. Hilfe zu erfahren.
Selbsthilfegruppen
Die Kooperation mit Selbsthilfegruppen ist für unser Klinikum ein wesentlicher Baustein im Rahmen einer ganzheitlichen Behandlung von Patienten.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich mit anderen Betroffenen hinsichtlich Ihres Krankheitsbildes austauschen möchten, können Sie sich gern an eine örtliche Selbsthilfegruppe wenden. Information und Kontakt zu Selbsthilfegruppen erhalten Sie über die städtische Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS). Diese unterstützt Sie auch gern, wenn Sie selbst eine Gruppe gründen wollen.
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
Ehrlichstraße 3, 01067 Dresden (Zugang nur über Freiberger Straße 18 möglich)
Telefon: 0351 206 19 85
E-Mail
http://www.dresden.de/selbsthilfe