Transparenz (Meldeportal)

Das Städtische Klinikum ist zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet, die sich aus folgenden Gesetzen ergeben:

  • Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) und dem
  • Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll dazu beitragen, dass Missstände und Rechtsverstöße in Unternehmen aufgedeckt, untersucht und abgestellt werden können. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte im eigenen Geschäftsbereich und in den eigenen Lieferketten zu überwachen.

Um mögliche Mängel oder Risiken zu erkennen, sind wir auch auf Ihre Hinweise angewiesen. Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular auf dieser Seite sowie für Meldungen gemäß LkSG die dafür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten auf der Seite Lieferkettensorgfaltspflicht.

Die Hinweisgeber, insbesondere wenn diese selbst im Unternehmen arbeiten, dürfen durch die Meldung keine Nachteile erleiden. Daher kann Ihre Meldung auch anonym erfolgen. Es ist für das Städtische Klinikum Dresden somit nicht nachvollziehbar, woher der Hinweis kam. Sollten Sie dennoch eine Rückmeldung wünschen oder für weitere Rückfragen zur Verfügung stehen, können Sie freiwillig Ihre Kontaktdaten angeben.

Das Städtische Klinikum Dresden ist ein großes Unternehmen mit mehreren Standorten, daher sind Schwachstellen oder Risiken für die verantwortlichen Personen nicht immer erkennbar. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, um damit auch Verbesserungen zu erreichen, ohne aber diese Hinweismöglichkeit für andere Zwecke zu missbrauchen.

Wichtig

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich, damit wir dieses schneller bearbeiten können!

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