Ansprechpartner zu allen Fragen der Arbeitssicherheit
Im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes beraten Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Neben der Unterstützung, der Beratung und der Hinwirkung auf die Einhaltung der Arbeitsschutzziele wird ein besonderes Augenmerk auf die positive und fördernde sowie hilfreiche Kommunikation gelegt.
Administrativer Katastrophenschutz
Ein wesentlicher Bestandteil in der Administration des Katatstrophenschutzes ist die Erstellung und Aktualisierung der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung. Hier erfolgt die Betrachtung unterschiedlicher Szenarien und beispielsweise werden auch Funktionsträger benannt sowie Aufgaben für die jeweiligen Ereignisse konkretisiert.
Verbindungen auch außerhalb des Klinikums sind eine wichtige Stütze für eine funktionierende Zusammenarbeit in einer Krise.
Daniel Schild  
Leitender Sicherheitsingenieur
Telefon: 0351 480-3003
Fax: 0351 480-3009
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Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt entsprechend § 6 der MPBetreibVO folgende Aufgaben wahr:
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach §5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Der Beauftragte koordiniert die benannten Maßnahmen und Prozesse im Zusammenwirken mit weiteren Fachabteilungen des Klinikums wie. z.B. der Medizintechnik, dem Pharmazeutischen Zentrum und dem Qualitätsmanagement.
Benjamin Schüch
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Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) nehmen folgende Aufgaben wahr:
- Sind verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung von Informationssicherheitskonzepten und -maßnahmen entsprechend den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes,
- Sind Kontaktstelle entsprechend § 8b des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (ITSiG),
- Melden erhebliche Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, Komponenten oder Prozesse, die zu einem Ausfall oder zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit betriebener kritischer Infrastrukturen führen können oder geführt haben an das BSI.
Kontakt ISB am Städtischen Klinikum Dresden:
Der Menschenrechtsbeauftragte ist zuständig für die ordnungsgemäße, form- und fristgerechte Überwachung des menschen- und umweltrechtsbezogenen Risikomanagements des Städtischen Klinikums Dresden. Dabei obliegt ihm insbesondere die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG im Rahmen des Risikomanagements angemessen und wirksam in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert werden.
Kontakt Menschenrechtsbeauftragter am Städtischen Klinikum Dresden:
Telefon: 0351 856-1126
Postadresse:
Städtisches Klinikum Dresden
Menschenrechtsbeauftragter
Friedrichstr. 41
01067 Dresden
Heike Winkler  
Vorsitzende Schwerbehindertenvertretung
Telefon: 0351 480-3005
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