Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt entsprechend § 6 der MPBetreibVO folgende Aufgaben wahr:

  1. Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  2. Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach §5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen

Der Beauftragte koordiniert die benannten Maßnahmen und Prozesse im Zusammenwirken mit weiteren Fachabteilungen des Klinikums wie. z.B. der Medizintechnik, dem Pharmazeutischen Zentrum und dem Qualitätsmanagement.

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Benjamin Schüch  

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